Gronau, 31.01.2024 - An drei Abenden hatten die Kanzlei Söbbeke und die Volksbank Gronau Ahaus zu den, durch Rechtsanwältin und Notarin Felizita Söbbeke initiierten Gronauer Erbrechtstagen, die seit dem Jahr 2021 stattfinden, eingeladen. Erstmalig hatte die Volksbank dafür ihre Kundenhalle in einen Veranstaltungsraum verwandelt und so jeden Abend für rund 80 Gäste Platz geschaffen. Aufgrund der hohen Nachfrage bei den ersten beiden Terminen am 07. und 08. November 2023 wurde ein weiterer Zusatztermin am 24. Januar 2024 durchgeführt, der auch innerhalb kürzester Zeit ausgebucht war.
Rund 250 Gäste erhielten Einblick in die Themen: Hausübertragung – Jetzt oder später? Vermögensübertragung schon zu Lebzeiten? Das Familienhaus verschenken oder doch lieber vererben?
Viele Familien beschäftigen sich mit der Frage, ob es sinnvoller ist, Vermögen, wie z.B. das Famailienwohnhaus an die zukünftigen Erben schon zu Lebzeiten zu übertragen oder es doch erst mit dem Tod zu vererben. Die Motive der Vermögensübertragung sind sehr individuell. Mal geht es darum, das Familienhaus im Prflegefall vor dem Zugriff des Sozialamtes zu schützen, mal soll Rechts- und Planungssicherheit für ein Kind geschaffen werden, das in das Haus der Eltern investieren und einziehen will. Weil es bei der Übertragung von Immobilien eine große Vielzahl zu berücksichtigender persönlicher, rechtlicher, finanzieller, steuerlicher und sozialrechtlicher Themen gibt, betrachteten die Referentinnen Dr. Marie-Sophie und Felizita Söbbeke in ihrem Vortrag diese Aspekte aus verschiedenen Blickwinkeln. Sie gaben Tipps zur Gestaltung von Übergabeverträgen, um den Zuhörern erste Entscheidungshilfen zu geben.
Im Anschluss sprach Benedikt Bengfort, Baufinanzierungskoordinator bei der Volksbank Gronau Ahaus über den aktuellen Trend des gemeinsamen Wohnens. Weil ein Um- oder Ausbau des Elternhauses häufig mit aufwändigen Sanierungen verbunden ist, gab Herr Bengfort in seinem Beitrag Einblicke in mögliche Fördermittel und zeigte den Gästen Finanzierungsbeispiele und Gestaltungsmöglichkeiten auf. Hier verwies er auf die „neue“ Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel: Das bedeutet, dass Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mehrfamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die nach dem 1. Februar 2002 erbaut wurden oder bei denen es nach diesem Datum zu einem Eigentümerwechsel gekommen ist, die energetischen Voraussetzungen des GEG erfüllen müssen.
Das Gebäudeenergiegesetz, abgekürzt GEG, regelt verschiedene Anforderungen an Wohnimmobilien, die sich auf die energetische Effizienz beziehen. Die darin normierten Maßnahmen beziehen sich auch auf Sanierungen und Modernisierungen, wozu die Sanierungspflicht bei Eigentümerwechsel gehört.
Konkret bedeutet das für Käufer und Erben einer Immobilie, dass sie innerhalb von zwei Jahren nach dem Eigentumserwerb die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes erfüllen müssen, die sich im Wesentlichen auf die Heizung und die Gebäudehülle konzentrieren. Der Klimaschutzmanager der Stadt Gronau, Herr Knoke war am 24.01.2024 vor Ort und hatte für interessierte Gäste Infomaterial ausgelegt und stand für Fragen zur Verfügung.
Im Anschluss der Veranstaltung übergaben Felizita Söbbeke, Thomas Rotering und Benedikt Bengfort einen Spendenscheck über 2.000 EUR, (davon rund 1.100,- EUR aus den Ticketeinnahmen), an die Bürgerstiftung Gronau, vertreten durch Kyra Prießdorf.