Seit der Gründung gestalten die Menschen aus der Region die Geschichte unserer Bank aktiv mit. Erfahren Sie mehr über die Organe und Gremien Ihrer Volksbank Gronau-Ahaus eG und die Menschen darin.
Unsere Organe und Gremien
Vorstand, Aufsichtsrat und Vertreterversammlung
Vorstand
Wir führen zum Erfolg
Der Vorstand Ihrer Volksbank Gronau-Ahaus eG besteht aus 1 Mitglied, der vom Aufsichtsrat bestellt wurde. Er leitet die Bank eigenverantwortlich, vertretet sie nach außen und führt die Geschäfte. Der Vorstand ist dem Aufsichtsrat und den Mitgliedern der Bank zur Rechenschaft verpflichtet.
- Georg Kremerskothen
- Vorstand
Aufsichtsrat
Wir kontrollieren den Erfolg
Der Aufsichtsrat wird von der Vertreterversammlung gewählt. Er überwacht die Geschäftsführung des Vorstandes und kontrolliert die Geschäftsergebnisse. Der Aufsichtsrat prüft zudem den Jahresabschluss und berichtet einmal jährlich in der Vertreterversammlung über diese Prüfung.
Mitglieder des Aufsichtsrates
Der Aufsichtsrat setzt sich aus folgenden Mitgliedern zusammen:
- Vorsitzender Christoph Almering, Ahaus, Geschäftsführer
- Hendrik Bils, Schöppingen, Rechtsanwalt
- Anne Brüggemann, Alstätte, Gastwirtin
- Bernhard Große Schöttelkotte, Gronau, Landwirt
- Prof. Dr. Jannik Hüls, Ahaus, Professor für Wirtschaftsinformatik und Geschäftsinhaber
- Nicole Hüsing, Schöppingen, Steuerberaterin
- Dr. David Kasprowiak-Sibbing, Gronau, Zahnarzt
- Stellv. Vorsitzender Heinz Kroschner, Legden, Diplom-Ingenieur/Kreisvermessungsrat
- Dania Stienemann, Gronau, Geschäftsführerin
- Bernd Waterhoff, Metelen, Geschäftsführer
Vertreterversammlung
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.