Das Baukindergeld ist da

Sie haben in diesem Jahr ein eigenes Zuhause für Ihre Familie gekauft oder gebaut und sind schon eingezogen? Oder Sie haben es bald vor? Dann können Sie vom Baukinder­geld profitieren.

Das Baukinder­geld ist ein staatlicher Zuschuss, den Sie nicht zurück­zahlen müssen. Der Zuschuss soll es Familien mit Kindern und Allein­erziehenden leichter machen, ein eigenes Haus oder eine Eigentums­wohnung zu finanzieren. Pro Kind erhalten Sie 12.000 Euro, ausgezahlt in 10 jährlichen Raten zu je 1.200 Euro.

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen für Ihre Förderung

  • In Ihrem Haushalt leben Kinder unter 18 Jahren für die Sie oder Ihr Partner Kindergeld erhalten.
  • Ihr Haushaltseinkommen beträgt maximal 90.000 Euro pro Jahr bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind.
  • Sie haben frühestens am 01.01.2018 den Kaufvertrag unter­zeichnet oder die Baugenehmigung erhalten.
  • Ihr neues Zuhause ist derzeit Ihre einzige Wohn­immobilie.
Baukindergeld (Zuschuss)

Das Wichtigste in Kürze

  • 12.000 Euro Zuschuss pro Kind (10 Jahre lang je 1.200 Euro)
  • für den Bau oder Kauf der eigenen vier Wände
  • für Familien mit Kindern und Allein­erziehende
  • mit einem Haushaltseinkommen von max. 90.000 Euro bei einem Kind plus 15.000 Euro für jedes weitere Kind

Erhalten Sie Baukindergeld?

Die vollständigen Informationen finden Sie im Merkblatt(PDF, 206 KB, barrierefrei).

Konditionen
Anzahl der Kinder Max. Haushaltseinkommen
Zuschuss pro Jahr Zuschuss gesamt in 10 Jahren
1 90.000 EUR 1.200 EUR 12.000 EUR
2 105.000 EUR 2.400 EUR 24.000 EUR
3 120.000 EUR
3.600 EUR 36.000 EUR
... ... ... ...
  • Die Zahl der Kinder, für die Sie den Zuschuss erhalten können, ist nicht begrenzt.
  • Als Haushaltseinkommen gilt das Durchschnitts­einkommen des vorletzten und vorvor­letzten Jahres vor Antrag­stellung. Beispiel: Für Anträge im Jahr 2018 gilt Ihr Einkommen von 2016 und 2015. Schauen Sie einfach in Ihre Einkommen­steuer­bescheide.
  • Für das Baukinder­geld stehen Bundes­mittel in fest­gelegter Höhe zur Verfügung. Wir können den Zuschuss so lange zusagen, wie Mittel vorhanden sind. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist das Baukinder­geld bis zu unserer finalen Prüfung für Sie reserviert.
Beispiele

Julia und Tobias Jung wollen sich ihren lang­ersehnten Traum erfüllen und mit ihren zwei Kindern Max und Lena ein Haus im Grünen kaufen. Kaum haben sie das Passende gefunden, stellt sich die Frage nach der Finanzierung. Die Kalkulation zeigt: Familie Jung kann sich das Haus tatsächlich leisten, aber eine Entlastung bei den monatlichen Kredit­raten wäre hilfreich.

So wie der Familie Jung geht es vielen Familien in Deutschland. Daher bieten die KfW und das Bundes­ministerium des Innern, für Bau und Heimat eine Förderung an. Das Baukinder­geld ist ein Zuschuss für Familien, Paare mit Kindern und Allein­erziehende – mit dem Ziel, Wohn­eigentum bilden zu können.

Eine gute Sache für Familie Jung, die das Baukinder­geld auch beantragen will. Zuerst regeln sie den Kauf­vertrag und kümmern sich dann um den Umzug. Nach Einzug am 01.05.2018 stellt Julia Jung gleich zum Produkt­start einen Antrag über das KfW-Zuschuss­portal. Ende März 2019 lädt sie die notwendigen Nach­weise hoch. Schon bald kann sich Familie Jung über 2.400 Euro freuen, die dann jährlich ausgezahlt werden, insgesamt 10 Jahre lang. Damit erhält Familie Jung insgesamt 24.000 Euro als Zuschuss für ihr Wohn­glück.