Im Rahmen der genossenschaftlichen Prinzipien der Selbstverantwortung und Selbstverwaltung kommt dem Aufsichtsrat eine besondere Bedeutung zu. Nur Mitglieder unserer Bank können durch die Vertreterversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden. Der Aufsichtsrat stellt somit die "Interessenvertretung der Mitglieder" dar.
Hauptaufgaben des Aufsichtsrates sind
- Überwachung der Geschäftsleitung
- Vertretung der Mitgliederinteressen
In gemeinsamen Sitzungen mit dem Vorstand lässt sich der Aufsichtsrat regelmäßig über die Risikolage, die Entwicklung im Kredit- und Einlagengeschäft, die Eigenkapitalausstattung, die Organisationsstruktur und natürlich die Ertragslage der Volksbank Gronau-Ahaus eG berichten. Bei Investitionen von großer wirtschaftlicher Bedeutung ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich. Der Aufsichtsrat prüft den Jahresabschluss und schlägt in Abstimmung mit dem Vorstand die Verwendung des Jahresüberschusses in der Vertreterversammlung vor.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Volksbank Gronau-Ahaus eG repräsentieren das Geschäftsgebiet der Bank. Zudem bringen sie ihre unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen in dieses Ehrenamt ein.
Die Aufsichtsratsmitglieder der Volksbank Gronau-Ahaus eG repräsentieren das Geschäftsgebiet der Bank. Zudem bringen sie ihre unterschiedlichen beruflichen Erfahrungen in dieses Ehrenamt ein.
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